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Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt keinen Nährstoffbezugswert für Natrium fest. Jedoch sollte im Hinblick auf den verfolgten Zweck von Erzeugnissen, die als Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung dienen sollen, die Anforderung gemäß Anhang I der Richtlinie 96/8/EG, dass das Erzeugnis je Mahlzeit 30 % der Natriummenge enthalten muss, in den Bedingungen für die Verwendung dieser gesundheitsbezogenen Angaben beibehalten werden.
Gemäß Anhang XIII Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 beträgt der Nährstoffbezugswert für Kalium 2000 Milligramm. Gemäß der Richtlinie 96/8/EG muss ein…
In Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind Nährstoffbezugswerte für Fluorid, Chrom, Chlorid und Molybdän aufgeführt. Die Richtlinie 96/8/EG schreibt…
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel.…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben und die Bedingungen für ihre Verwendung. Zwei Angaben…
Bei der Vornahme der erforderlichen technischen Anpassungen in Bezug auf gesundheitsbezogene Angaben über Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende…
Daher sollten die Verweise auf die Richtlinie 96/8/EG in Bezug auf zulässige gesundheitsbezogene Angaben über Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.