Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs Fettsäuren, C16–18, gesättigte, Ester mit Dipentaerythritol (FCM-Stoff-Nr. 1053) abgegeben. Da jeglicher Gehalt an niedereren Estern (z. B. penta-, tetra-) keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt, kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Verwendung von Fettsäuren, C16–18, gesättigte, Ester mit Dipentaerythritol die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, sofern der Stoff mithilfe einer Fettsäuren-Vorstufe aus genießbaren Fetten oder Ölen hergestellt wird. Daher sollte der Zusatzstoff Fettsäuren, C16–18, gesättigte, Ester mit Dipentaerythritol in die Unionsliste aufgenommen werden, ohne dass er auf Hexa-Ester beschränkt wird und unter der Voraussetzung, dass seine Fettsäuren-Vorstufe aus genießbaren Fetten oder Ölen gewonnen wird.
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs Ethylenglykoldipalmitat (FCM-Stoff-Nr. 1048) abgegeben. Sie kam zu dem Schluss,…
Am 10. November 2017 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zur…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffes Dodecansäure, 12-Amino-, Polymer mit Ethen, 2,5-Furandion,…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs N,N′-bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)isophtalamid (FCM-Stoff-Nr. 1051)…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten über die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Polyglycerol (FCM-Stoff-Nr. 1017) abgegeben. Das…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte ein Gutachten zu Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und legte eine zulässige Tagesdosis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.