Gesetze
Gesetz wird geladen …
Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb 0,85 p.u. - 0,90 p.u. 60 Minuten 0,90 p.u. - 1,10 p.u. Unbegrenzt 1,10 p.u. - 1,12 p.u. Unbegrenzt, soweit vom relevanten Netzbetreiber in Abstimmung mit dem relevanten ÜNB nichts anderes festgelegt wurde. 1,12 p.u. - 1,15 p.u. Vom relevanten Netzbetreiber in Abstimmung mit dem relevanten ÜNB festzulegen. Tabelle 12: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt. Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb 0,85 p.u. - 0,90 p.u. 60 Minuten 0,90 p.u. - 1,05 p.u. Unbegrenzt 1,05 p.u. - 1,15 p.u. Vom relevanten Netzbetreiber in Abstimmung mit dem relevanten ÜNB festzulegen. Für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Spannungsabweichungen können mehrere Unterbereiche festgelegt werden. Tabelle 13: Mindestzeiträume, in denen eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation in der Lage sein muss, bei Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 p.u. ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt. Höchstbereich von Q/Pmax Höchstbereich der Spannung in stationärem Zustand in p.u. 0,95 0,225 Tabelle 14: Höchstbereich für Q/Pmax und für die Spannung in stationärem Zustand für eine erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstation.
Unbeschadet Artikel 25 müssen HGÜ-Stromrichterstationen in der Lage sein, innerhalb der in Anhang III Tabellen 4 und 5 aufgeführten Zeiträume und…
Erzeugungsseitige HGÜ-Stromrichterstationen müssen in der Lage sein, innerhalb der in den Tabellen 12 und 13 des Anhangs VIII festgelegten Spannungsbereiche…
Nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung müssen in der Lage sein, innerhalb der in den Tabellen 9 und 10 des Anhangs VII festgelegten…
Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb 0,85 pu – 0,90 p.u. 60 Minuten 0,90 p.u. – 1,10 p.u. Unbegrenzt 1,10 p.u. – 1,118 p.u. Unbegrenzt, soweit vom…
Synchrongebiet Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb Kontinentaleuropa 0,85 p.u. - 1,118 p.u. Unbegrenzt 1,118 p.u. - 1,15 p.u. Von jedem relevanten…
Frequenzbereich Zeitraum für den Betrieb 47,0 Hz - 47,5 Hz 60 Sekunden 47,5 Hz - 48,5 Hz Von jedem relevanten ÜNB festzulegen, jedoch länger als die gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.