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Voraussetzung für einen sicheren Netzbetrieb ist auch die enge Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern von HGÜ-Systemen und nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung und den Netzbetreibern. Insbesondere hängt der Betrieb des Netzes unter anormalen Bedingungen von der Reaktion der HGÜ-Systeme und der nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung auf Abweichungen der Spannung vom Referenzwert 1 pu (Per-Unit-Wert) sowie auf Abweichungen von der Nennfrequenz ab. Angesichts ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten sollten Netze sowie HGÜ-Systeme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung im Hinblick auf die Systemsicherheit systemtechnisch als Einheit betrachtet werden. Daher sollten einschlägige technische Anforderungen an HGÜ-Systeme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung als Voraussetzung für den Netzanschluss festgelegt werden.
die nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung muss in dem vom relevanten ÜNB für die minimale und maximale Kurzschlussleistung und die…
Die Eigentümer von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung stellen sicher, dass ihr Netzanschluss am Netzanschlusspunkt nicht zu einer…
nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung, die über HGÜ-Systeme an mehr als eine Regelzone angeschlossen sind, müssen in der Lage sein,…
für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung, die über einen HGÜ-Netzverknüpfungspunkt mit dem Netz der erzeugungsseitigen…
Voraussetzung für einen sicheren Netzbetrieb ist auch die enge Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung und den…
Die Systemsicherheit hängt unter anderem von den technischen Fähigkeiten der HGÜ-Systeme und nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung ab.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.