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Für Thiamethoxam legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 vor. Sie schlug eine Änderung der Rückstandsdefinition vor und empfahl die Senkung der RHG für Pekannüsse, Kernobst, Pfirsiche, Tafeloliven, Bananen, Papayas, Kartoffeln, Kohlrüben, Zuckermais, Blumenkohl, Rosenkohl, Kopfkohl, Blattkohl, Bohnen (frisch, mit und ohne Hülsen), Erbsen (frisch, ohne Hülsen), Linsen (frisch), Hülsenfrüchte, Leinsamen, Erdnüsse, Mohnsamen, Sesamsamen, Sonnenblumenkerne, Rapssamen, Sojabohne, Senfkörner, Baumwollsamen, Kürbiskerne, Saflor, Borretsch, Leindotter, Hanfsamen, Rizinusbohnen, Oliven für die Gewinnung von Öl, Hafer (Körner), Roggen (Körner), Kakao, Zuckerrüben (Wurzel), Schwein (Muskel, Leber, Nieren), Rind (Muskel, Leber, Nieren), Schaf (Muskel, Leber, Nieren) und Ziege (Muskel, Leber, Nieren). Für andere Erzeugnisse empfahl die Behörde die Anhebung oder Beibehaltung der geltenden RHG. Sie zog den Schluss, dass in Bezug auf die RHG für Zitrusfrüchte, Aprikosen, Kirschen, Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Ananas, Melonen, Wassermelonen und Kraussalat nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert oder den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Für Fluazifop-P legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Clothianidin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Abamectin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Für Metazachlor hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Flutriafol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Für Tebuconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.