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Diese Verordnung sollte harmonisierte Vorschriften für die EU-Typgenehmigung von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festlegen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten neue Emissionsgrenzwerte festgelegt und auf Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte ebenso wie auf land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte angewandt werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen und zu gewährleisten, dass eine Annäherung an die politischen Konzepte der Union für den Straßenverkehr stattfindet. Diese neuen Emissionsgrenzwerte sollten so festgelegt werden, dass damit die Luftqualitätsziele der Union erreicht werden und die Emissionen von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten sowie von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen verringert werden, sodass der Anteil der Emissionen von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten im Vergleich zu den Emissionen von Straßenfahrzeugen verringert wird. Der Anwendungsbereich des Unionsrechts in diesem Gebiet sollte entsprechend erweitert werden, um die Harmonisierung der Märkte auf der Ebene der Union und des Weltmarkts zu verbessern und das Risiko von Marktverzerrungen und von gesundheitsschädigenden Auswirkungen weitestmöglich zu verringern.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde bereits ein Regelungsrahmen für die Genehmigung und die Marktüberwachung…
Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne innere Grenzen, innerhalb dessen der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital garantiert werden muss.…
Motoren, die unter die in dieser Verordnung festgelegten neuen Vorschriften über Emissionsgrenzwerte und EU-Typgenehmigungsverfahren fallen und diesen…
Das Inverkehrbringen von Motoren, die bereits in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaute Motoren ersetzen sollen und die…
Technische Innovationen in Bezug auf das Emissionsverhalten von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sollten auf…
Um den weiteren technischen Fortschritt und die jüngsten Erkenntnisse in den Bereichen Forschung und Innovation zu berücksichtigen, sollte das weitere Potenzial…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.