Erwägungsgrund 16 32016D1693BESCHLUSS (GASP) 2016/1693 DES RATES vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP
Der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP sollte daher aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden.
Art. 7 32016D1693BESCHLUSS (GASP) 2016/1693 DES RATES vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP
Der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP wird aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt.
Erwägungsgrund 3 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Der Rat hat am 29. März 2010 den Beschluss 2010/186/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP angenommen .
Erwägungsgrund 1 32017D1560BESCHLUSS (GASP) 2017/1560 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Der Rat hat am 20. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1693 angenommen.
Art. 1 32016D2233BESCHLUSS (GASP) 2016/2233 DES RATES vom 6. Dezember 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 96/697/GASP zu Kuba
Der Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP wird aufgehoben.
Art. 1 32016D0994BESCHLUSS (GASP) 2016/994 DES RATES vom 20. Juni 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/109/GASP wird aufgehoben.