Gesetze
Gesetz wird geladen …
VERORDNUNG (EU) 2016/1822 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2016 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Deltamethrin, Fluazinam, Methomyl, Sulcotrion und Thiodicarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein neuer Chat, das ganze 32016R1822 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.