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Die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches, im Folgenden „TAC“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Aspekte bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren und unter Berücksichtigung der Meinungen der angehörten Interessenträger festgesetzt werden.
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten demzufolge entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TAC“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TACs“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten daher im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten daher im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC für „total allowable catches“) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.