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Am 4. Dezember 2015 verabschiedete der SEAC seine Stellungnahme und vertrat die Auffassung, dass die vorgeschlagene Beschränkung bei einem Vergleich des sozioökonomischen Nutzens mit den sozioökonomischen Kosten wohl nicht verhältnismäßig sein dürfte, wies jedoch auf mögliche Vorteile in Bezug auf Verteilung und Erschwinglichkeit hin. Darüber hinaus bekräftigte der SEAC, dass eine unionsweite Maßnahme gerechtfertigt ist, und kam zu dem Schluss, dass es sich bei der vorgeschlagenen Beschränkung um eine zweckmäßige Maßnahme des Vorgehens gegen gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer handelt.
Am 6. März 2013 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) einvernehmlich seine Stellungnahme zu der in dem Dossier nach Anhang XV…
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier…
Am 10. Juni 2015 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene…
Am 9. September 2014 nahm der SEAC einvernehmlich eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung in Bezug auf NPE an, weil…
Am 25. November 2014 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur einvernehmlich eine Stellungnahme an, in der festgestellt wird, dass die…
Am 15. September 2011 hat der Ausschuss für sozioökonomische Analysen der Agentur seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgegeben, die er als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.