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Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission gegebenenfalls Durchführungsmaßnahmen für Produkte erlassen, die ein hohes Potenzial für eine kostengünstige Senkung von Treibhausgasemissionen aufweisen, wie beispielsweise Luftheizungsprodukte und Kühlungsprodukte. Diese Durchführungsmaßnahmen sollten nach dem Verfahren des Artikels 19 Absatz 3 der Richtlinie 2009/125/EG und unter Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 2 derselben Richtlinie festgelegten Kriterien erlassen werden. Die Kommission sollte das Ökodesign-Konsultationsforum in Bezug auf die zu erlassenden Maßnahmen anhören.
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.