Art. 2 32016R0282VERORDNUNG (EU) 2016/282 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführten Luftverkehrstätigkeit nachgegangen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0269VERORDNUNG (EG) Nr. 269/2006 DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0463VERORDNUNG (EG) Nr. 463/2006 DER KOMMISSION vom 21. März 2006 zur Abweichung für das Jahr 2006 von den Verordnungen (EG) Nr. 596/2004 und (EG) Nr. 633/2004 hinsichtlich der Zeitpunkte für die Erteilung der Ausfuhrlizenzen in den Sektoren Eier und Geflügelfleisch
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016R2029VERORDNUNG (EU) 2016/2029 DER KOMMISSION vom 10. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32017R0160VERORDNUNG (EU) 2017/160 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0766VERORDNUNG (EG) Nr. 766/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.