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Frankreich führte für DEGEE eine Risikobewertung durch und befand es auf dieser Grundlage für Verbraucher als sicher, wenn es in einer Konzentration von höchstens 1,5 % in sämtlichen kosmetischen Mitteln außer in Mundpflegemitteln verwendet wird. Diese Entscheidung wurde der Kommission und den Mitgliedstaaten nach Artikel 12 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates mitgeteilt. Die Kommission beauftragte daraufhin den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP), Gutachten zur Sicherheit jedes einzelnen Glycolethers abzugeben, für den aufgrund der Entscheidung Frankreichs Einschränkungen gelten.
Der SCCS befand, dass die Verwendung von DEGEE in oxidativen Haarfärberezepturen bei einer Höchstkonzentration von 7 % Massenanteil, in nicht oxidativen…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP), der später mit Beschluss 2008/721/EG der Kommission vom 5. September 2008 zur Einrichtung einer…
Nach dem Erwägungsgrund 48 der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der SCCS hat die Sicherheit des Gemisches von citric acid (und) silver citrate bewertet. In seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2009 stellte er fest, dass auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.