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Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht zweckgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.
Hinsichtlich der Ausführung der nach dieser Verordnung finanzierten Tätigkeiten gewährleistet die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der Union…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention,…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, unter anderem durch Prävention,…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch verhältnismäßige Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention,…
Die Bestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollten genauer gefasst werden, damit die Maßnahmen…
Die Kommission ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Vorhaben die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.