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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Änderungen des Anhangs III, die ausschließlich auf die Berücksichtigung von Änderungen der Taxonomie beschränkt sind, delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Änderung der Anhänge III, IV und VIII delegierte Rechtsakte nach Artikel 37 zu erlassen.
Änderung der Anhänge I, II und III Die Anhänge I, II und III können geändert werden, um folgenden Faktoren Rechnung zu tragen: Der Kommission wird die Befugnis…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I zu erlassen, um ihn an neue und sich neu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach einer Kosten-Nutzen-Analyse und angemessenen Konsultationen sowie unter Berücksichtigung der…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I bis VII delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.