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In dem Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen), dessen Vertragspartei die Union ist, ist der Einsatz der zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen erforderlichen Maßnahmen geregelt, damit sie keine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) bewirken. Gibt es internationale Standards, so sind diese als Grundlage für die Maßnahmen der Union heranzuziehen. Die Parteien des SPS-Übereinkommens sind jedoch befugt, eigene einschlägige Standards festzulegen, sofern diese auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhen.
In Bezug auf die Tiergesundheit wird in dem SPS-Übereinkommen auf die Standards für Tiergesundheit im internationalen Handel der Weltorganisation für…
Die Unionsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln regeln die Genehmigung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln und von…
Nach dem Übereinkommen können die Vertragsparteien Maßnahmen treffen, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt strenger schützen als die in dem…
Nach dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen hat sich ein WTO-Mitglied, das die Anwendung oder eine Verlängerung einer Schutzmaßnahme beabsichtigt, zu…
Als Vertragspartei des mit dem Beschluss 82/72/EWG des Rates genehmigten Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden…
In besonderen Fällen, in denen ein erhebliches Risiko für die Tier- oder die öffentliche Gesundheit, aber keine wissenschaftliche Sicherheit besteht, kann ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.