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In besonderen Fällen, in denen ein erhebliches Risiko für die Tier- oder die öffentliche Gesundheit, aber keine wissenschaftliche Sicherheit besteht, kann ein Mitglied gemäß Artikel 5 Absatz 7 des SPS-Übereinkommens, der für die Union in der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2000 über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips ausgelegt wurde, auf der Grundlage der verfügbaren einschlägigen Informationen vorläufige Maßnahmen treffen. In solchen Fällen muss das betreffende WTO-Mitglied die für eine objektivere Risikobewertung erforderlichen Informationen einholen und die Maßnahme innerhalb einer vernünftigen Frist überprüfen.
In bestimmten Fällen, in denen nach einer Auswertung der verfügbaren Informationen die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen festgestellt wird,…
Hat ein Mitgliedstaat berechtigten Grund zur Annahme, dass hinsichtlich eines Stoffes als solchem, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis auch bei…
Unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft ermöglicht es der Grundsatz der Vorsorge, in Fällen, in denen die entsprechenden…
Sind die verfügbaren wissenschaftlichen Belege nicht ausreichend, um eine präzise Risikobewertung zu ermöglichen, so sollten die Mitgliedstaaten, wenn sie…
Sind die verfügbaren wissenschaftlichen Belege nicht ausreichend, um eine präzise Risikobeurteilung zu ermöglichen, so sollten die Mitgliedstaaten, wenn sie…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.