Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 7. März 2008 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) ein Gutachten zur Verwendung von Extrakt aus Rosmarin als Lebensmittelzusatzstoff angenommen. Ausgehend von den Sicherheitsmargen, die mithilfe der NOAEL-Werte (Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung) aus den verschiedenen Studien, in denen allgemein der NOAEL-Wert der jeweils höchste geprüfte Dosiswert war, festgelegt wurden, und unter Zugrundelegung einer konservativen ernährungsbedingten Exposition wurde geschlossen, dass die Verwendung der in diesem wissenschaftlichen Gutachten beschriebenen Extrakte aus Rosmarin bei den vorgesehenen Verwendungen und in der vorgesehenen Konzentration kein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Stellungnahme umfasste nicht die Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) in Streichfetten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Verwendung von Extrakt aus Rosmarin als Lebensmittelzusatzstoff bewertet . Ausgehend von den…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) nahm 2008 eine Bewertung der Sicherheit von Extrakt aus Rosmarin (E 392) bei…
Am 7. Mai 2015 gab die Behörde ein Gutachten zur Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) in Streichfetten ab. Bei der Bewertung wurde der Verzehr von…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Daher sollte die Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel in Streichfetten mit einem Fettgehalt von weniger als 80 %,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.