§ 29 MPDGGesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte
Der Prüfungsteilnehmer oder, falls dieser nicht in der Lage ist, eine Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen, sein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher…
§ 40b Abs. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Ergänzend zu Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 gelten für die Einwilligung der betroffenen Person oder, falls diese nicht in der Lage ist, eine…
§ 28 Abs. 1 MPDGGesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte
Ergänzend zu den Artikeln 63 und 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 und Artikel 59 der Verordnung (EU) 2017/746 gelten für die Einwilligung des…