Art. 3 Abs. 3 DSGVORäumlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort,…
Art. 27 Abs. 2 Buchst. b DSGVOVertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Behörden oder öffentliche Stellen.
§ 1 Abs. 4 Nr. 3 BDSGBundesdatenschutzgesetz
der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter zwar keine Niederlassung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des…
§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
der Vertretungen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz nicht.