§ 64 Abs. 2 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen können unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten umfassen, soweit solche Mittel in…
Art. 25 Abs. 1 DSGVODatenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der…
Art. 3 Nr. 6 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht…
§ 2 Nr. 6 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Pseudonymisierung: die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, in der die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer…
Art. 4 Nr. 5 DSGVOBegriffsbestimmungen
Pseudonymisierung die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht…