§ 59 Abs. 4 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität einer betroffenen Person, die einen Antrag nach den §§ 57 oder 58 gestellt hat, kann er von ihr…
§ 15 Abs. 4 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität einer betroffenen Person, die einen Antrag nach § 13 oder § 14 gestellt hat, kann er von ihr…
§ 10 Abs. 1 BMGBundesmeldegesetz
Vor der Erteilung der Auskunft an die betroffene Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 hat die Meldebehörde die Identität der betroffenen Person…
Art. 12 Abs. 6 DSGVOTransparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet…
Art. 14 Abs. 6 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 17 bis 23 stellt, so kann er unbeschadet…