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Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (im Folgenden „IOTC“) hat auf ihrer Jahrestagung 2015 die geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Fangkapazität bestätigt. Die IOTC hat außerdem eine Maßnahme zur Beschränkung von Fischsammelgeräten (FAD) verabschiedet. Da der Einsatz von Versorgungsschiffen und FAD integraler Bestandteil des Fischereiaufwands der Ringwadenflotte ist, sollte diese Maßnahme in Unionsrecht umgesetzt werden.
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 550 aktive treibende Fischsammelgeräte (fish aggregating devices, FAD) einsetzen.
Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2016 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun (Thunnus albacares) angenommen.…
Auf ihrer Jahrestagung 2011 hat die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) ihre derzeit bereits in Unionsrecht umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf…
Auf ihrer Jahrestagung 2012 hat die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) ihre derzeit bereits in Unionsrecht umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf…
Die Gemeinschaft hat mit dem Beschluss 95/399/EG das Übereinkommen zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean genehmigt. Dieses…
Die IOTC hat eine Empfehlung mit technischen Maßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Indischen Ozean und insbesondere einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.