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Die Unionsbeihilfe sollte für Schulobst und -gemüse und Schulmilch unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit der Verteilung getrennt zugewiesen werden. Diese Beihilfe sollte jedem Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der Zahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder in dem entsprechenden Mitgliedstaat und des Entwicklungsstands seiner Regionen zugewiesen werden, damit sichergestellt ist, dass weniger entwickelte Regionen, die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und die Regionen in äußerster Randlage eine höhere Beihilfe bekommen, da sie eine beschränkte landwirtschaftliche Diversifizierung aufweisen und bestimmte Erzeugnisse in der betreffenden Region häufig nicht zu finden sind, was höhere Transport- und Lagerkosten verursacht. Damit die Mitgliedstaaten ihre derzeitigen Schulprogramme für Schulmilch in der Größenordnung beibehalten können und andere Mitgliedstaaten ermutigt werden, die Verteilung von Milch aufzunehmen, ist es darüber hinaus angemessen, dass für Schulmilch eine Kombination aus diesen Kriterien und der bisherigen Nutzung der Unionsbeihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Kinder zum Tragen kommt; hiervon ausgenommen wäre Kroatien, für das ein gesonderter Betrag festzulegen ist.
Die in Absatz 1 genannte Beihilfe wird jedem Mitgliedstaat unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien zugewiesen: Bei den Mittelzuweisungen für die…
Falls es die Mitgliedstaten für die Verwirklichung der Ziele des Schulprogramms und der Ziele ihrer in Absatz 8 genannten Strategien als notwendig erachten,…
Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sieht Unionsbeihilfe für die Abgabe und Verteilung von Trinkmilch und laktosefreier Trinkmilch an Kinder in…
für den Bereich von Schulobst- und -gemüse unter entsprechender Anwendung des Artikels 23a Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anhand des…
Damit das reibungslose Funktionieren der Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Kinder in Schulen und die flexible Verwaltung des Programms…
Die in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 genannte Beihilfe wird jedem Mitgliedstaat gemäß diesem Absatz und unter Berücksichtigung der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.