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Diese Verordnung zielt darauf ab, die Regelungen des Beschlusses 2009/371/JI sowie der Beschlüsse 2009/934/JI , 2009/935/JI , 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates zur Umsetzung des Beschlusses 2009/371/JI zu ändern und zu erweitern. Da die vorzunehmenden Änderungen, sowohl was ihre Anzahl als auch was ihre Art betrifft, wesentlich sind, sollten diese Beschlüsse im Interesse der Klarheit in Bezug auf die durch diese Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten vollständig ersetzt werden. Die durch diese Verordnung errichtete Agentur Europol sollte die Aufgaben des durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts (Europol) übernehmen und wahrnehmen; der Beschluss 2009/371/JI sollte daher aufgehoben werden.
Europol in der durch diese Verordnung errichteten Form tritt an die Stelle von Europol in der durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Form und wird dessen…
Europol wurde durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates als eine aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanzierte Stelle der Union errichtet, die die Aufgabe…
Die durch diese Verordnung errichtete Agentur Europol tritt an die Stelle des auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts…
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Bestimmungen des Beschlusses 2005/681/JI, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 543/2014, abzuändern und zu erweitern. Da…
Um zu gewährleisten, dass Europol weiterhin die Aufgaben des durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts nach bestem Vermögen erfüllen…
Nach Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Tätigkeiten und die Funktionsweise von Europol durch eine gemäß dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.