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Angesichts der Bedeutung der agenturenübergreifenden Zusammenarbeit sollten Europol und Eurojust dafür sorgen, dass die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um ihre operative Zusammenarbeit möglichst optimal zu gestalten, wobei ihren jeweiligen Aufgaben und Mandaten sowie den Interessen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist. Europol und Eurojust sollten insbesondere einander über alle Tätigkeiten unterrichten, die die Finanzierung gemeinsamer Ermittlungsgruppen erfordern.
Europol sollte die Mitgliedstaaten ersuchen können, in bestimmten Fällen, in denen eine grenzübergreifende Zusammenarbeit einen Zusatznutzen erbringen würde,…
Um die Zusammenarbeit zwischen dem Amt, Eurojust und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Sachverhalten zu verstärken, die…
Im Rahmen seines Auftrags, die finanziellen Interessen der Union zu schützen, arbeitet das Amt gegebenenfalls mit der Agentur der Europäischen Union für…
Für die Terrorismusbekämpfung ist es wesentlich, dass die betreffenden Stellen über möglichst umfassende und aktuelle Informationen in ihren jeweiligen…
Die Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollten weiter zusammenarbeiten, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verstärken. In dieser Hinsicht ist eine enge…
Die EUStA und Eurojust sollten Partner werden und bei operativen Angelegenheiten gemäß ihren jeweiligen Aufgabenbereichen zusammenarbeiten. Eine derartige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.