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Leistung, Organisation und Verfahren der Entscheidungsfindung im Bereich der Interoperabilität und Sicherheit im Eisenbahnverkehr weisen erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden und den benannten Konformitätsbewertungsstellen auf, was dem guten Funktionieren des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums abträglich ist. Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, die den Zugang zum Eisenbahnverkehrsmarkt in einem anderen Mitgliedstaat anstreben, kann sich das negativ auswirken. Daher ist eine verstärkte Koordinierung mit dem Ziel einer größeren Harmonisierung auf Unionsebene von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck sollte die Agentur die Leistung und Entscheidungsfindung der nationalen Sicherheitsbehörden und der benannten Konformitätsbewertungsstellen im Wege von Audits und Inspektionen überwachen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Akkreditierungsstellen.
der Kapazität nationaler Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr; sowie
Auf Ersuchen der Kommission gibt die Agentur Empfehlungen zur Verbesserung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Union, insbesondere durch die…
Die nationalen Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen ein Eisenbahnunternehmen tätig ist, koordinieren ihre Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf dieses…
Die Richtlinie (EU) 2016/797 und die Richtlinie (EU) 2016/798 werden die Prüfung der nationalen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und…
Es ist klar zu unterscheiden zwischen der unmittelbaren Verantwortung der Agentur und der nationalen Sicherheitsbehörden für die Sicherheit im Zusammenhang mit…
Die nationalen Sicherheitsbehörden sollten organisatorisch, rechtlich und in ihren Entscheidungen von Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.