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Die Agentur sollte für die alle zwei Jahre erfolgende Veröffentlichung eines Berichts zuständig sein, um die Fortschritte bei der Erreichung von Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr zu überwachen. Angesichts ihres technischen Sachverstands und ihrer Unparteilichkeit sollte die Agentur die Kommission auch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unterstützen, die Durchführung der Unionsvorschriften zur Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität zu überwachen.
Die Agentur überwacht die Fortschritte bei der Sicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Union. Sie legt der Kommission alle zwei Jahre einen…
Ziel der Agentur ist es, zur weiteren Entwicklung und zum reibungslosen Funktionieren eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen beizutragen,…
Die Kommission kann der Agentur die Aufgabe der Förderung von Innovationen übertragen, deren Ziel die Verbesserung der Sicherheit und Interoperabilität im…
Die Agentur sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden, den nationalen Untersuchungsstellen und Vertretungsgremien des auf…
Die gleichzeitige Verfolgung von Eisenbahnsicherheits- und Interoperabilitätszielen erfordert von einer Facheinrichtung geleitete umfangreiche technische…
Die Agentur sollte im Rahmen ihrer Beziehungen mit internationalen Organisationen und Drittländern aktiv für das Konzept der Union für Sicherheit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.