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Gemäß Artikel 7 müssen die in Artikel 6 definierten besonderen statistischen Berichtspflichten reduziert werden, wenn besondere Bedingungen vorliegen. In den folgenden vier Beispielen werden die besonderen Bedingungen beschrieben, unter denen nicht der vollständige Kreditdatensatz erforderlich ist. 1. Beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind Instrumente, bei denen die beobachtete Einheit eine nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässige ausländische Niederlassung ist. 2. Beobachtete Einheiten, die keinen Eigenmittelanforderungen unterliegen Instrumente, in denen die beobachtete Einheit a) kein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigtes Institut ist oder b) eine ausländische Niederlassung eines nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigten Rechtsträgers ist. 3. Vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente Instrumente, die a) ausgebucht sind und b) verwaltet werden. 4. Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt Instrumente mit einem Datum des Vertragsabschlusses vor dem 1. September 2018. Tabelle 1 enthält die Berichtspflichten für jedes Datenattribut in jedem der vier Beispiele unter Verwendung folgender Klassifikationen: a) N: Die betreffenden NZBen können abhängig von individuellen Vereinbarungen beschließen, diese Informationen bei einzelnen Berichtspflichtigen nicht zu erheben. b) X: nicht berichtspflichtige Informationen. Fehlt eine Klassifikation, sind die Informationen berichtspflichtig. Treffen in Tabelle 1 mehrere Beschreibungen auf Daten zu, gilt die am wenigsten schwerwiegende Berichtspflicht. Tabelle 1 Besondere statistische Berichtspflichten 1. Beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind · 2. Beobachtete Einheiten, die keinen Eigenmittelanforderungen unterliegen · 3. Vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente · 4. Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt · Projektfinanzierungskredit N Datum des Vertragsabschlusses N Zinsart N Häufigkeit der Zinsanpassung N Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen N N Referenzsatz N Zinsspanne/Marge N Zinsobergrenze N N Zinsuntergrenze N N Tilgungsart N N Zahlungshäufigkeit N N Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf N N Nächster Zinsanpassungstermin N Ausfallstatus des Instruments N Datum des Ausfallstatus des Instruments N Aufgelaufene Zinsen N Rechnungslegungsklassifikation von Instrumenten X Belastungsquellen N X Kumulierte Abschreibungen X Kumulierter Wertminderungsbetrag X Art der Wertminderung X Verfahren zur Bewertung der Wertminderung X Kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken X Leistungsstatus des Instruments N Datum des Leistungsstatus des Instruments N Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle Risikopositionen X Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus N Bankaufsichtliches Portfolio X X Buchwert X Ursprünglicher Wert der Sicherheit N Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit N Ausfallwahrscheinlichkeit N N Ausfallstatus des Vertragspartners N N Datum zum Ausfallstatus des Vertragspartners N N
Tabellen 2 und 3 spezifizieren die Berichtspflichten für jedes Datenattribut in den Vertragspartner-Stammdaten gemäß der Beschreibung in Meldevorlage 1 von…
1. Die gemäß dieser Verordnung zu meldenden Daten beziehen sich auf zahlreiche Elemente, z. B. Gläubiger, Schuldner, Instrumente, Sicherheiten usw., die…
(1) Für diese Instrumentenkategorie werden private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zusammengefasst und dem Sektor private Haushalte…
NZBen können Ausnahmeregelungen zu den statistischen Berichtspflichten gemäß Artikel 4 nach den folgenden Grundsätzen gewähren: a) In Bezug auf Kredite, die von…
Es werden folgende Artikel 3a und 3b eingefügt: Statistische Berichtspflichten für Berichtspflichtige für Gruppendaten 1. Berichtspflichtige für Gruppendaten…
Berichtspflichtige melden Kreditdaten der beobachteten Einheit gemäß Artikel 6, im Hinblick auf Instrumente, die die in Artikel 5 definierten Bedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.