Art. 87 32017R1001Benutzung der Unionsgewährleistungsmarke
Die Benutzung einer Unionsgewährleistungsmarke durch eine gemäß der in Artikel 84 genannten Satzung hierzu befugte Person genügt den Vorschriften dieser…
Art. 32 32015L2436Die Erfordernisse des Artikels 16 sind erfüllt, wenn die Kollektivmarke von einer zur Benutzung berechtigten Person ernsthaft gemäß dem genannten Artikel…
Art. 18 Abs. 2 32017R1001Benutzung der Unionsmarke
Die Benutzung der Unionsmarke mit Zustimmung des Inhabers gilt als Benutzung durch den Inhaber.
Art. 84 Abs. 2 32017R1001Satzung der Unionsgewährleistungsmarke
In der Markensatzung sind die zur Benutzung der Marke befugten Personen, die durch die Marke zu gewährleistenden Eigenschaften, die Art und Weise, wie die…
§ 100 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die ernsthafte Benutzung einer Kollektivmarke durch mindestens eine hierzu befugte Person oder durch den Inhaber der Kollektivmarke gilt als Benutzung im Sinne…