Art. 204 Abs. 1 32017R1001Umwandlung
Vorbehaltlich des Absatzes 2 gelten die für Anmeldungen von Unionsmarken anwendbaren Vorschriften entsprechend für Anträge auf Umwandlung einer internationalen…
Art. 139 Abs. 1 32017R1001Antrag auf Einleitung des nationalen Verfahrens
Der Anmelder oder Inhaber einer Unionsmarke kann beantragen, dass seine Anmeldung oder seine Unionsmarke in eine Anmeldung für eine nationale Marke umgewandelt…
Art. 140 Abs. 6 Buchst. a 32017R1001Einreichung, Veröffentlichung und Übermittlung des Umwandlungsantrags
die Einzelheiten, die in einem Antrag auf Umwandlung der Anmeldung einer Unionsmarke oder einer eingetragenen Unionsmarke in eine Anmeldung für eine nationale…
Art. 141 Abs. 2 32017R1001Formvorschriften für die Umwandlung
Eine Anmeldung bzw. Unionsmarke, die nach Artikel 140 übermittelt worden ist, darf nicht Formerfordernissen des nationalen Rechts unterworfen werden, die von…
§ 121 Abs. 3 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Betrifft der Umwandlungsantrag einer Marke, die bereits als Unionsmarke eingetragen war, so trägt das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke ohne weitere…