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In Anbetracht der von der Kommission gesammelten Erfahrung und mit Blick auf die Vereinfachung und Präzisierung der Beihilfevorschriften sowie auf die Verringerung des mit der Anmeldung unkomplizierter Beihilfen verbundenen Verwaltungsaufwands und die Konzentration der Beihilfenkontrolle durch die Kommission auf diejenigen Beihilfen, die besonders starke Verfälschungen des Wettbewerbs bewirken könnten, sollten Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufgenommen werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission werden bestimmte Gruppen von Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt und von der Pflicht zu…
Unbeschadet des Unionsrechts und der Befugnisse der Kommission ist es wichtig, dass die Kommission rechtzeitig und in Abstimmung mit allen Interessenten…
Mit Blick auf eine Vereinfachung der Berechnung der beihilfefähigen Kosten nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für…
Was staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen und staatliche Beihilfen für den Fischereisektor zur Bewältigung der Folgen bestimmter…
Auf die Förderung von Investitionen in Schienenwege, die ausschließlich der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Hafens zugutekommen, und in jede Art von…
Die Voraussetzungen für die Freistellung von Hafenbeihilfen von der Anmeldepflicht sollten darauf abzielen, Wettbewerbsverfälschungen, die einen fairen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.