§ 28 Abs. 1 WpPGGesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Prospekte, die vor dem 21. Juli 2019 gebilligt wurden, unterliegen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin dem Wertpapierprospektgesetz in der bis zum 20.…
§ 72a Abs. 3 BörsZulVVerordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse
§ 69 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung findet weiterhin Anwendung für den Fall eines Prospekts, der nach dem…
§ 139 Abs. 1 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
§ 76 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung findet weiterhin Anwendung für den Fall eines Prospekts, der nach dem…
§ 7 Abs. 2 MuRegVVerordnung über das Musterverfahrensregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 1 Absatz 3 Nummer 1 in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung findet weiterhin Anwendung für einen Prospekt, der nach dem Wertpapierprospektgesetz in der…
§ 52 Abs. 11 BörsGBörsengesetz
§ 48a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung findet weiterhin Anwendung für den Fall eines Prospekts, der nach dem…