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Diese Verordnung ist ein wesentlicher Schritt zur Vollendung der Kapitalmarktunion im Sinne der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2015 mit dem Titel „Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion“. Ziel der Kapitalmarktunion ist es, Unternehmen den Zugang zu einer größeren Vielfalt an Finanzierungsquellen in der gesamten Europäischen Union (nachfolgend „Union“) zu erleichtern, ein effizienteres Funktionieren der Märkte zu ermöglichen und Anlegern sowie Sparern zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu bieten, um so das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Ziel dieser Verordnung ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums die Beschaffung von Kapital zu…
Die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2015 zu einem Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ist ein wichtiger Bestandteil der…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Stärkung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz im Zuge der Errichtung der Kapitalmarktunion, von den…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Schaffung einheitlicher, unionsweit geltender Aufsichts-, Geschäftsführungs- und Transparenzvorschriften für…
Mit dieser Verordnung soll ein Beitrag zur Erreichung einiger Schlüsselziele der wichtigsten Unionsstrategien einschließlich der Strategie Europa 2020 für…
Der Binnenmarkt zählt zu den greifbarsten Errungenschaften der Union. Er ermöglicht Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, frei zu zirkulieren, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.