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Die Mitgliedstaaten veröffentlichen eine Fülle von Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Wird ein Angebot von Wertpapieren von einem Mitgliedstaat garantiert, sollten derartige Informationen daher nicht in den Prospekt aufgenommen werden müssen.
Wenn Wertpapiere von einem Mitgliedstaat garantiert werden, ist der Emittent, der Anbieter oder die die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt…
Ist ein öffentliches Angebot von Wertpapieren gemäß Absatz 2 Buchstabe b oder Absatz 2a von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausgenommen, so…
Sind Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in lediglich einem Aufnahmemitgliedstaat, nicht aber im Herkunftsmitgliedstaat zugelassen, so stellt…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen reichlich Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Bei Wertpapierangeboten, die…
Den Mitgliedstaaten sollte nicht erlaubt sein, in ihren nationalen Rechtsvorschriften die Veröffentlichung von häufigeren regelmäßigen Finanzinformationen als…
Die bloße Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem MTF oder die Veröffentlichung von Geld- und Briefkursen ist nicht per se als öffentliches Angebot von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.