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Während durch das WLTP ein neuer Prüfzyklus und ein neues Verfahren zur Messung der Emissionen bereitgestellt wird, bleiben andere verbindliche Bestimmungen, beispielsweise jene im Zusammenhang mit der Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Einrichtungen, der Übereinstimmung im Betrieb oder den Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen, im Wesentlichen die gleichen wie diejenigen, die in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 festgelegt sind.
Da mit dieser Verordnung das WLTP in das EU-Recht eingeführt werden soll, bleiben der Zeitplan und die Übergangsbestimmungen für die Einführung des Verfahrens…
Das WLTP umfasst eine vollständige Beschreibung eines Fahrzeug-Prüfzyklus für CO2 und für Emissionen regulierter Schadstoffe im Rahmen standardisierter…
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 wurde ein neues Regelprüfverfahren durch Umsetzung des weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)…
Neben realistischeren Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen für Verbraucher und für Regulierungszwecke wird durch das WLPT auch ein…
Die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission enthält die Verwaltungsvorschriften für die Prüfung der Übereinstimmung der Fahrzeuge hinsichtlich ihrer…
Die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.