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Mit der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wurde ein vorläufiger Euro-6-Grenzwert für Partikelzahl-Emissionen aus Fahrzeugen mit Benzindirekteinspritzung eingeführt, um eine zweckmäßige Vorlaufzeit für die effektive Integration von Partikelzahl-Emissionsminderungstechnologien zu ermöglichen, und es wurde gleichzeitig festgelegt, dass Partikelzahl-Emissionen innerhalb von drei Jahren ab den obligatorischen Euro-6-Terminen auch im praktischen Fahrbetrieb geregelt sein sollten.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die nach der Euro-6-Norm genehmigt werden sollen, ein Grenzwert für die…
In der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 wurde für die Partikelzahl ein Grenzwert von 6 × 1011 #/km für Euro-6-Dieselfahrzeuge festgelegt. Nach dem Grundsatz der…
Benzinpartikelfilter, eine wirksame Abgasnachbehandlungstechnologie zur Verringerung der Partikelemissionen von Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren, dürften für…
Bis zu drei Jahre nach den geltenden Zeitpunkten für neue Typgenehmigungen sowie für die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge gemäß…
Damit alle notwendigen Technologien entwickelt werden können und genügend Vorlaufzeit vorhanden ist, sollte ein zweistufiger Ansatz verfolgt werden, bei dem die…
Hierbei ist auf die Partikelemissionen von Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren unter tatsächlichen Betriebsbedingungen und auf die Entwicklung entsprechender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.