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Nachdem Ecopharma BVBA einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Fabenol® Max, eines standardisierten wässrigen Extrakts aus Phaseolus vulgaris L., und der Verringerung der Aufnahme von Kohlenhydraten abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2015-00123 ). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Fabenol® Max verringert die Aufnahme von Kohlenhydraten“.
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nachdem InQpharm Europe Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem die Health Concern B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Nach Vorlage des Antrags von Gencor Pacific Inc gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 10. November 2009, wurde die Behörde…
Nach Vorlage des Antrags von Gencor Pacific Inc gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 10. November 2009, wurde die Behörde…
Nachdem Glanbia Nutritionals plc einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.