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Am 19. Juli 2016 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen dem Verzehr der fettarmen fermentierten Milch, die Gegenstand der gesundheitsbezogenen Angabe ist, und dem Schutz vor einer Reaktivierung des Herpes-simplex-Virus im orolabialen Epithelium kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.
Nachdem Granarolo S.p.A. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Am 7. Januar 2015 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von mit Lactobacillus-helveticus fermentierten fettarmen…
Am 7. Januar 2015 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass…
Am 24. Juli 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Am 18. Juni 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.