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In Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge wurden einige zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 notwendige spezifische technische Vorschriften durch die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission angepasst. Mehrere technische Irrtümer in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 müssen berichtigt werden, um die ordnungsgemäße Durchführung der Verordnung sicherzustellen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des…
Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission enthält die Anforderungen für die Genehmigung von schweren Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen und des…
In Bezug auf das neue WLTP-Verfahren sind mehrere Irrtümer in den Artikeln 2 und 15 sowie in den Anhängen I, IIIA, V, VII, VIII, XII und XXI der Verordnung (EU)…
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist einer der Einzelrechtsakte im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2007/46/EG. Durch sie wird die…
Bei einer Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Anhänge I, II, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung…
Die Bezugskraftstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 müssen angepasst werden, um die Verfahren für leichte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.