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Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie sich an die neuen Verbote anpassen kann und somit Mittel, die einen oder mehrere der verbotenen Stoffe enthalten, nicht mehr in Verkehr bringt bzw. auf dem Markt bereitstellt. Bei der Festlegung dieser Fristen sollte auch das von diesen Mitteln ausgehende potenzielle Risiko für die menschliche Gesundheit bedacht werden. Die in Eintrag 79 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgesehene Beschränkung für HICC sollte solange gelten, bis die Bereitstellung auf dem Markt von Mitteln, die diesen Stoff enthalten, nicht mehr erlaubt ist. Die Streichung dieses Eintrags sollte daher verschoben werden.
Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie sich an das neue Verbot anpassen kann. Bei der Festlegung dieser Fristen sollte das Interesse…
Der Industrie sollte eine angemessene Frist gewährt werden, um die Formulierungen der Produkte mit Blick auf das Inverkehrbringen entsprechend anzupassen, und…
Der Industrie sollte eine angemessene Frist gewährt werden, um die Formulierungen der Produkte mit Blick auf das Inverkehrbringen entsprechend anzupassen, und…
HICC ist in Eintrag 79 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt, wonach sein Vorhandensein in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19…
Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie Anpassungen an die neuen Anforderungen vornehmen und die betreffenden Produkte auslaufen…
Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie sich an die neuen Verbote und Beschränkungen anpassen kann. Aufgrund des komplexen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.