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Diese Verordnung sollte einen Rahmen für die Zusammenarbeit der ÜNB enthalten, die dazu RSC einsetzen und beauftragen. RSC sollten an die ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion, für die sie eingesetzt wurden, Empfehlungen richten. Die ÜNB sollten einzeln entscheiden, ob sie die Empfehlungen der RSC befolgen. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in ihrer Regelzone sollte jedoch bei den ÜNB bleiben.
Wenngleich die ÜNB bereits eine Reihe freiwilliger Initiativen zur regionalen Zusammenarbeit beim Netzbetrieb eingeleitet haben, bedarf es angesichts der…
Erhält ein ÜNB vom relevanten regionalen Sicherheitskoordinator die Ergebnisse der koordinierten regionalen Bewertung der Betriebssicherheit mit einem Vorschlag…
Die ÜNB jeder Kapazitätsberechnungsregion schlagen vor, die folgenden Aufgaben gemäß Absatz 1 zu delegieren:
Das Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, ein optimales Management und einen koordinierten Betrieb des europäischen Übertragungsnetzes sicherzustellen und…
Die ÜNB sollten alle Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen können. Der übertragende ÜNB sollte jedoch dafür…
Wenngleich jeder ÜNB für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in seiner Regelzone verantwortlich ist, teilen sich alle ÜNB der Union die Verantwortung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.