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Die Eindämmung von Campylobacter ist weiterhin schwierig, da die vertikale Übertragung kein großer Risikofaktor ist und alles davon abhängt, wie wirksam die Biosicherheitsmaßnahmen sind, um eine Infektion der Masthähnchen mit dem Erreger auszuschließen. Daher sollte ein stufenweises Vorgehen mit einer schrittweisen Verschärfung der Prozesshygienekriterien ins Auge gefasst werden. Dabei bietet Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 ausreichende Flexibilität, um in Mitgliedstaaten, in denen ein solches Schutzniveau bereits erreicht ist, dieses Niveau durch Anwendung eines strengeren Prozesshygienekriteriums aufrechtzuerhalten, denn er besagt, dass dieses alternative Kriterium Garantien bieten muss, die dem in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegten Referenzkriterium zumindest gleichwertig sind.
Mit dem Prozesshygienekriterium für Campylobacter in Schlachtkörpern von Masthähnchen soll die Kontamination der Schlachtkörper beim Schlachtprozess unter…
Gestützt auf die EFSA-Gutachten von 2010 und 2011 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung bestimmter Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung von…
Insbesondere sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 Kriterien für die Prozesshygiene festgelegt, mit denen Richtwerte für die Kontamination festgesetzt…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 gilt für Enterobacteriaceae in pasteurisierter Milch und sonstigen pasteurisierten flüssigen Milcherzeugnissen ein…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer mikrobiologische Kriterien einhalten. Dazu sollte im Einklang mit dem…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission sind mikrobiologische Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.