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In Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sind eine Reihe weiterer Fragen aufgeführt, die Organisationen, die nach dem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registriert sind, regeln müssen und die direkt mit einer Reihe von Elementen der Norm EN ISO 14001:2004 im Zusammenhang stehen.
Teilnahme des Betreibers am Unionssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 .
EMAS: das „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Anhang II Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 enthält die Anforderungen der Norm EN ISO 14001:2004, die die Grundlage für die Anforderungen der Verordnung…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente bei der Entwicklung ihres…
Im Interesse der Kohärenz zwischen den verschiedenen Anhängen sollten die einschlägigen neuen Bestimmungen der Internationalen Norm ISO 14001:2015 auch in…
Das Ziel von EMAS besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.