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Abronia graminea und Salamandra algira, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus diesem Anhang gestrichen werden, da sie auf der CoP 17 in Anhang II bzw. in Anhang III des Übereinkommens übertragen wurden.
Arten, die bisher unter Anhang III fielen, wurden aus diesem Anhang gestrichen, da sie in Anhang II übertragen wurden, und sollten auch aus Anhang C der…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten wurden aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten auch aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Bison…
Die folgenden Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang I des CITES-Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Die folgenden Arten wurden kürzlich in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Salamandra algira auf Antrag Algeriens; Chelydra serpentina, Apalone ferox,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.