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VERORDNUNG (EU) 2017/1777 DER KOMMISSION vom 29. September 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte von Bacillus amyloliquefaciens Stamm FZB24, Bacillus amyloliquefaciens Stamm MBI 600, tonhaltige Pflanzenkohle, Dichlorprop-P, Ethephon, Etridiazol, Flonicamid, Fluazifop-P, Wasserstoffperoxid, Metaldehyd, Penconazol, Spinetoram, Tau-Fluvalinat und Urtica spp. in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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