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„ANHANG XIf Textilien nach Artikel 16h ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt. Kapitel Warenbezeichnung 50 Seide 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar 52 Baumwolle 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen 60 Gewirke und Gestricke 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen “
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
Im Sinne des Absatzes 1 werden Textilwaren, die unter Teil 2 Abschnitt XI der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 festgelegten Kombinierten Nomenklatur…
„ANHANG XIl TEIL A Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der…
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
„ANHANG XIj HOLZWAREN NACH ARTIKEL 16m ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.…
Teil I Textilerzeugnisse sowie Kleidung und Bekleidungszubehör aus Textilien im Anwendungsbereich des Artikels 22a, die für die private Verwendung oder andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.