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Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, einschließlich der Vorschriften für Fischereierzeugnisse. Darüber hinaus enthält die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs. In der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 ist vorgesehen, dass Sendungen mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die in die Gemeinschaft eingeführt werden, ein Dokument beizufügen ist, das bestimmte Anforderungen erfüllt, und dass amtliche Kontrollen dieser Erzeugnisse im Einklang mit der genannten Verordnung stattfinden müssen.
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische, von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.