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Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 angenommen, der unter anderem ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, der Ausfuhr von Überwachungsausrüstung und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vorsieht, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, sowie von Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.
Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.
Der Rat der Europäischen Union erließ am 1. August 2011 den Beschluss 2011/486/GASP, der in Bezug auf die Individuen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen,…
Am 15. Oktober 2018 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen an. Der…
Der Beschluss 2013/798/GASP des Rates sieht ein Waffenembargo gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen…
Mit Beschluss 2012/36/GASP hat der Rat beschlossen, dass das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowohl auf Personen, die für schwere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.