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In den vergangenen Jahren blieb das Emissionsvolumen von Verbriefungen in der Union aus verschiedenen Gründen hinter seinem Höchststand vor der Krise zurück, u. a. aufgrund der verbreiteten Stigmatisierung derartiger Transaktionen. Um eine Wiederholung der Umstände zu vermeiden, die die Finanzkrise ausgelöst haben, sollte die Erholung der Verbriefungsmärkte auf soliden und umsichtigen Marktpraktiken basieren. Zu diesem Zweck werden in der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates die wesentlichen Elemente eines übergreifenden Verbriefungsrahmens festgelegt, der Kriterien zur Ermittlung einfacher, transparenter und standardisierter („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefungen und ein Aufsichtssystem zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Kriterien durch Originatoren, Sponsoren, Emittenten und institutionelle Anleger umfasst. Darüber hinaus sieht diese Verordnung eine Reihe einheitlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Risikoselbstbehalt, den Sorgfaltspflichten (Due Diligence) und den Offenlegungspflichten für den gesamten Finanzdienstleistungssektor vor.
Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“)…
Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische…
Diese Verordnung legt einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen fest. Sie definiert den Begriff Verbriefung und legt Anforderungen in Bezug auf…
Es ist unerlässlich, eine allgemeine und sektorenübergreifend gültige Definition des Begriffs der STS-Verbriefung auf der Grundlage der bestehenden Kriterien,…
Um den kontinuierlichen, einfachen und kostenfreien Zugang der Anleger zu verlässlichen Informationen über die Verbriefungen zu erleichtern und um die…
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.